Fangzeit
1. April bis 30. November; eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach -untergang (Eintragungspflicht)
Obergrenze
Beidseitig Höhe Neutorbrücke
Untergrenze
Beidseitig Höhe Ramingbachmündung
Angelgerät
Fliegenrute
Ab 16. September ist das Fischen unter Haken Gr. 6 nicht erlaubt!
Mindestmaße
Äsche 40 cm, Bachforelle 40 cm, Regenbogenforelle 35 cm
Watfischen
erst ab 01. Juni erlaubt
verboten ist
Anfüttern, Nachtfischen, Spinnfischen und Huchenfischen
Ausfang
2 Fische pro Fischtag; 40 Fische pro Saison davon maximal 15 Äschen (EINTRAGUNGSPFLICHT!!)
Hinweise
Das Befischen der Bäche und Rückstauen ist verboten!Sofern keine Kennzeichnung durch Hinweistafeln vorhanden ist, gilt die gedachte Uferlinie der Enns als Fischereigrenze.Bei Zwischenbrucken darf bis zum Spitalmühlwehr gefischt werden.
befischbar mit eigener Lizenz: “Steyrer Stadtwasser Enns”