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Fischottermanagement 2018

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Oldy43
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Fischottermanagement 2018

Beitrag von Oldy43 » 8. Januar 2019, 18:02

Die Fischotter-Studie.

Die Fischotterpopulation verzeichnete im 20. Jahrhundert einen starken Rückgang und so waren die Otter in fast ganz Österreich weitgehend verschwunden. Erst der europaweite Schutz des Fischotters nach Anhang II der FFH-RL gab dem Fischotter die Möglichkeit, sich auch in der Steiermark wieder auszubreiten. Der Bestand dürfte nach derzeitigen Kenntnissen bei knapp unter 500 erwachsenen und halbwüchsigen Individuen liegen. Zu den wichtigsten Ursachen für die gute Ausbreitung der Fischotterbestände zählen unter anderem intensiv bewirtschaftete Fischteiche und ein teilweise intensiver Besatz mit adulten Fischen in Fließgewässern.
Dies hat zur Folge, dass dem Fischotter in vielen Fällen übermäßig viel Nahrung zur Verfügung steht. Das dynamische Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute wird im Falle des Fischotters unter anderem durch diese „künstlichen" Nahrungsquellen gestört. Damit geht die Rückkopplung verloren, dass bei sinkenden Fischbeständen in natürlichen Gewässern auch der Fischotter im Bestand abnimmt. In einem Gebiet mit Fischteichen wird die Otterdichte in aller Regel höher sein als in einem Gebiet ohne Teiche - aber auch in Gebieten mit Teichen wächst der Otter nicht grenzenlos.

Fischer und Teichbesitzer sind über diese Entwicklung besorgt, da der Fischotter Schäden an den Fischbeständen verursachen kann. Eine Bejagung des Fischotters würde jedoch gegen geltendes Recht verstoßen und ist somit nicht zulässig. Umso wichtiger ist es, effiziente Maßnahmen zum Schutz von Fischbeständen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen.

Bauliche Abwehrmaßnahmen gegen den Fischotter an künstlichen Stillgewässern sollen dazu beitragen, den Otterbestand in der Steiermark auf einem dem natürlichen Nahrungsangebot entsprechenden Niveau zu halten. Um diese Begrenzung des künstlichen Nahrungsangebotes möglichst gut zu erreichen, steht jedem Besitzer bzw. Pächter eines künstlich angelegten Stillgewässers mit Fischbesatz eine Förderung von Zaunanlagen oder ähnliches offen; es können also sowohl gewerbliche Fischzuchten, Angelteiche als auch Hobbyteiche etc. in den Genuss der Förderung gelangen.
Es handelt sich daher hier nicht um eine landwirtschaftliche Förderung von Fischzuchten, sondern um eine innovative Maßnahme des Naturschutzes.

Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wird künftig eine Fischottermanagerin zur Verfügung stehen. Sie fungiert für alle Beteiligten als Anlaufstelle für Fragen zum Fischotter, seine Lebensweise, seine Ökologie. Außerdem informiert sie über effektive Absicherungsmaßnahmen von Teichanlagen und deren mögliche Förderung.
Der komplette Artikel und Quelle:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms ... 0317751/DE
Immer eine stramme Leine
wünscht Dir
Rudolf
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