Auszug aus dem NÖ Landesgesetz und ich vermute, dass es in allen Bundesländer eben so ist. Oder?
(2)Die Behörde(§ 3 Z. 2) kann auf Antrag des Fischereiberechtigten oder auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten oder von Amts wegen und nach Anhörung des zuständigen Fischereirevierverbandes mit Bescheid für einzelne Fischereireviere unter Bedachtnahme auf die Ziele dieses Gesetzes Ausnahmen von den Schonzeiten und Brittelmaßen für bestimmte Zeiten festsetzen, wenn eine solche Maßnahme
im öffentlichen Interesse (insbesondere für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichtes so-wie des Natur- und Artenschutzes) oder im Interesse der Fischereibewirtschaftung lieg.
Der Clubfisch des Jahres 2024 ist die Nase
Divergierende Schonzeiten und Brittelmaße
Moderator: zulu6
- Willi
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Re: Divergierende Schonzeiten und Brittelmaße
Ja, auch in OÖ gibt es eine ähnliche Regelung.
Z.B. wurde in manchen Revieren für einige Zeit die Hechtschonzeit ausgesetzt und das Mindestmaß zurück gesetzt. Etwa um der Fleckenseuche Herr zu werden.
Umgekehrt gelten im einigen Revieren aber auch verlängerte Schonzeiten und erhöhte Brittelmaße, bzw. Fenstermaße.
Abweichend von anderen Bundesländern gibt es auch Fischarten, die bei uns im OÖ. ganzjährig geschont sind. Etwa das Moderlieschen, oder die Karausche.
BG, Willi
Z.B. wurde in manchen Revieren für einige Zeit die Hechtschonzeit ausgesetzt und das Mindestmaß zurück gesetzt. Etwa um der Fleckenseuche Herr zu werden.
Umgekehrt gelten im einigen Revieren aber auch verlängerte Schonzeiten und erhöhte Brittelmaße, bzw. Fenstermaße.
Abweichend von anderen Bundesländern gibt es auch Fischarten, die bei uns im OÖ. ganzjährig geschont sind. Etwa das Moderlieschen, oder die Karausche.
BG, Willi
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