In Lebendfallen: 43 Fischotter müssen sterben
Dem Fischotter geht es weiterhin an den Kragen. Für 2019 wurden im Zuge der Fischotter-Verordnung, die Ende April 2018 von der Kärntner Landesregierung erlassen wurde, wieder 43 Tiere zum Abschuss freigegeben. Sie werden mittels Lebendfallen gefangen.
„Damit sich die Fischbestände erholen können, ist das leider notwendig, denn durch die Rückkehr des Fischotters haben sich die Fischbestände in Kärnten teils stark reduziert. Wir haben Flüsse, wie zum Beispiel die Görtschitz, da gibt es auf zehn Kilometern Länge nur noch vier Kilo Fisch“, erklärt Wildökologe Roman Kirnbauer. Auch blieben die strengen Winter aus. Dem Fischotter werde es zu leicht gemacht, Fische zu fangen. Deshalb müsse man regulierend eingreifen.
Umsiedlung war „nur Projekt“
Die von Tierschützern begrüßte Umsiedlung gefangener Tiere nach Holland, fand nur im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes statt. Lediglich fünf Tiere konnten 2018 in die Niederlande „auswandern“.
Text:Kronen Zeitung, Claudia Fischer